Das Zertifizierungsverfahren der HypZert GmbH in Berlin ist anerkannt von der Royal Institution of Chartered Surveyors in London (RICS) und entspricht den Anforderungen der Trägergemeinschaft für Akkreditierungm in Frankfurt (TGA) nach DIN EN ISO/IEC 17024. Analog zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch öffentlich-rechtliche Institute, prüft die HypZert GmbH die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen. Die Qualität und die Einhaltung nationaler und internationaler Standards erstrecken sich im Wesentlichen jedoch auf den Bereich der Bewertung für finanzwirtschaftliche Zwecke (Beleihungswertermittlung), als spezieller Teil der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zertifizierte Sachverständige
Der Begriff „Zertifizierung“ ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb ist die Qualifikation des Zertifikatsinhabers nicht allein durch den Nachweis eines Zertifikats ersichtlich. Mit der Erteilung eines Zertifikats bescheinigt die Zertifizierungsstelle als unabhängiger Dritter lediglich die Übereinstimmung einer Dienstleistung mit einer vorgegebenen Norm. Daher kommt der Beurteilung der grundsätzlichen Qualität eines Zertifikats bzw. einer Zertifizierungsstelle besondere Bedeutung zu.
Die seit 1989 geltende Normenreihe EN 45000 regelt allgemeine Kriterien für die Begutachtung des organisatorischen Aufbaus, der Ausstattung mit Personal und technischen Einrichtungen sowie die Arbeitsweise von u. a. Zertifizierungsstellen. Die DIN EN 45013 (Personenzertifzierung) legt allgemeine Kriterien fest, die eine Stelle beachten muss, die Personal zertifiziert, wenn sie akkreditiert (als kompetent und zuverlässig anerkannt) werden soll, um ein System für Zertifizierung von Personal auf nationaler oder europäischer Ebene zu betreiben. Durch die Akkreditierung hebt sich eine Zertifizierungsstelle deutlich von der grundsätzlich ungeschützten Begrifflichkeit der „Zertifizierung“, die allein keine Aussage über die Qualifikation von Sachverständigen zulässt, ab. In Deutschland erfolgen Akkreditierungen durch den 1991 gegründeten Deutschen Akkreditierungsrat (DAR). Die bedeutendsten akkreditierten Zertifizierungseinrichtungen in Deutschland sind der HypZert e.V., der insbesondere im Bereich der Sachverständigen, die Wertermittlungen für finanzwirtschaftliche Zwecke durchführen annähernd eine Monopolstellung innehat, und die IFS GmbH.
Wir erstellen für Sie Marktwert-/Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bzw. § 74 a Abs. 5 ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) sowie Beleihungswertgutachten gemäß BelWertV.