Zuwendungsantrag

aus Mitteln der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. der Volksbanken und Raiffeisenbanken

Ab sofort haben wir nunmehr die Möglichkeit, die Anträge auch schon unterjährig zu erfassen und vom Gewinnsparverein genehmigen zu lassen. Wir bitten Sie daher, die Zuwendungsanträge bis spätestens zum 31.10.2025 schriftlich einzureichen.

Wir haben dazu dieses Formular eingestellt, dass Sie direkt am Bildschirm ausfüllen können. Nach dem Ausfüllen können Sie den Antrag gleich per E-mail an uns senden oder auch ausdrucken und per Post zustellen lassen.

Die Zuwendungsanträge mit Vorhabenbeschreibung können von uns nur noch auf diesem Weg entgegengenommen werden. Anträge, die nach dem 31.10.2025 bei uns eingehen, können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Über die Vergabe der Zuwendungen entscheiden wir nach dem 31.10.2025. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens der Antragsteller auf Berücksichtigung bei der Vergabe. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei uns.


Nach Auszahlung der Zuwendungen sind uns bis spätestens zum 31.05.2026 Nachweise über die Verwendung der Zuwendungen einzureichen. Dies kann durch Einreichung von entsprechenden Rechnungskopien erfolgen.

Die Übergabe der Zuwendungen wird - wie bisher- vor Weihnachten des jeweils laufenden Jahres stattfinden. Hierzu werden wir Ihnen rechtzeitig eine entsprechende Einladung zusenden.

Wir freuen uns, wenn wir mit unseren Zuwendungen aus dem VR-Gewinnsparen die gemeinnützige Vereinsarbeit auch in Zukunft unterstützen können.


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